Resolution

der Teilnehmer der 36. Tagung der
Arbeitsgemeinschaft für Fischarten- und Gewässerschutz in Norddeutschland (AFGN)
am 18.9.2004 in Hollenstedt


Keine Wiederinbetriebnahme des Klein-Wasserkraftwerks an der Este in Buxtehude!


  Gegen alle ökologische Vernunft plant eine private GmbH, das seit 1996 stillgelegte Klein-Wasserkraftwerk in der Stauanlage Altkloster an der Este in Buxtehude zu reaktivieren. Sowohl die geringe Leistung von ca. 65 kW als auch die zu erwartenden fließgewässerökologischen Beeinträchtigungen sprechen klar gegen ein solches Unterfangen. Von einer Umweltverträglichkeit einer solchen Maßnahme kann wegen des krassen Missverhältnisses zwischen dem zu erwartenden Nutzen und den ökologische Belastungen keine Rede sein

Im Detail sprechen viele Gründe gegen eine Reaktivierung:

   Eine Wiederinbetriebnahme steht im Gegensatz zu den inhaltlichen Aussagen und Folgerungen der Studien des Umweltbundesamtes Berlin zur ökologischen Verträglichkeit von Kleinwasserkraftanlagen an Fließgewässern. (Text 13/98 "Umweltverträglichkeit kleiner Wasserkraftwerke" und Texte 01/01 "Wasserkraftanlage als erneuerbare Energiequellen").

   Auch das niedersächsische Umweltministerium stellt in seinem Erlass vom 15.7.1996 "Zulassung von Wasserkraftanlagen" fest, dass in Vorranggebieten für Natur und Landschaft auf Grund des niedersächsischen Fließgewässerschutzprogramms grundsätzlich die Belange von Natur und Landschaft überwiegen.

   Das Niedersächsische Landesamt für Ökologie hat die Situation vor Ort erkundet. Aus fließgewässerökologischer und fischereilicher Sicht hält es eine Wiederinbetriebnahme des Wasserkleinkraftwerks an diesem Standort für nicht vertretbar.

   Diese Auffassung wird auch von der zuständigen Außenstelle des Dezernats 502, Wasserwirtschaft, Wasserrecht der Bezirksregierung Lüneburg uneingeschränkt geteilt. Die Bezirksregierung Lüneburg, Dez. 502 - Außenstelle Stade - hat darauf hingewiesen, dass die Wiederinbetriebnahme des Wasserkraftwerks sowohl den Entwicklungszielen des Niedersächsischen Fliessgewässerschutzprogramms als auch der EU- Wasserrahmenrichtlinie entgegensteht.

   Auch der Landkreis Harburg vertritt diese Position in der Eigenschaft als federführende Behörde für die Realisierung und Fortschreibung des Pflege- und Entwicklungsplans für den Naturraum Este. Der Pflege und Entwicklungsplan ist ein Gemeinschaftsprojekt der Landkreise Harburg, Stade und Soltau-Fallingbostel sowie der Freien und Hansestadt Hamburg in der Metropolregion Hamburg.

   Die untere Wasserbehörde des Landkreises Stade hat im Mai 2002 ein Verfahren mit dem Ziel, die Wassernutzungsrechte für das Wasserkleinkraftwerk Buxtehude zu entziehen, eingeleitet. Da das Kraftwerk seit über 3 Jahren nicht mehr genutzt wird, bestehen dazu die gesetzlichen Voraussetzungen. Die Rechte können entschädigungslos entzogen werden, somit entstehen für die öffentliche Hand keine weiteren Kosten.

   Die Teilnehmer der AFGN-Fachtagung vom 18. September 2004 unterstützen nachdrücklich alle Bestrebungen, eine Wiederinbetriebnahme des Kleinkraftwerks in der Stauanlage Altkloster an der Este in Buxtehude zu verhindern. Sie bitten alle zuständigen Behörden, Institutionen und Organisationen sowie die Parteien und Naturfreunde, den zuständigen Landkreis Stade darin zu bestärken, die gesetzlichen Möglichkeiten zu einer Entziehung der Staurechte voll auszuschöpfen.



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